So ein Erwerbschein ist 12 Monate gültig und ermöglicht es dem Feuerwerker, bei einem Lieferanten Feuerwerk der Kategorie F4 und P2 einzukaufen (für andere Kategorien ist kein Erwerbschein nötig). Der Feuerwerker muss aber die Menge nicht einkaufen sondern es ist wie Maximal-Kontingent zu verstehen. Wir empfehlen darum unseren Kunden, einen Erwerbschein mit grösseren Mengen einzureichen, damit Sie während den 12 Monaten Gültigkeitsdauer kaufen können was sie möchten, ohne an die Limite zu stossen. So können Sie für 1. August und Silvester und eventuell auch für den nächsten 1. August den selben Erwerbschein verwenden und Gebühren sparen.
Wenn Sie für Ihr Feuerwerk eine Abbrandbewilligung der Gemeinde haben, dann kann man diese Abbrandbewilligung anstelle des Erwerbscheines verwenden. Die Abbrandbewilligung ist nur für einen bestimmten Anlass gültig (z.B. für ein Hochzeitsfeuerwerk).
Hier finden Sie eine Vorlage eines Erwerbscheines:
FWA: https://www.stuckiag.ch/feuerwerk/Vorlage-Erwerbschein-FWA.pdf
FWB: https://www.stuckiag.ch/feuerwerk/Vorlage-Erwerbschein-FWB.pdf
Hier finden Sie eine Vorlage einer Abbrandbewilligung:
FWA und FWB: https://www.stuckiag.ch/feuerwerk/Vorlage-Abbrandbewilligung.pdf
Bei Fragen rufen Sie uns an!
Wichtige Infos zum Erwerbsschein und zur Abbrandbewilliung. Hier Video anklicken: